Honorare kalkulieren & Finanzen planen

Wie verkauft man Design bzw. lässt sich Herzblut berechnen? Wenn es darum geht, was eine Design-Dienstleistung kosten darf bzw. sollte, geht es oftmals nur um die Frage nach der Relation zwischen dem für Nicht-Designer schwer nachvollziehbaren Arbeitsaufwand und dem ökonomischem Wert des Ergebnisses; also der diffizilen Messbarkeit eines Ideen-Wertes und seiner Entwicklung.

Mit diesem Spannungsfeld und der Schwierigkeit, trotz einer großen, den Preis drückenden, aber häufig auch unprofessionellen Konkurrenz seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, beschäftigt sich der zweite »Improve Design-Business«-Workshop. Im Fokus stehen dabei zum einen die Grundlagen einer Kalkulation als individueller Posten im Rahmen einer gesamten Finanzplanung und zum anderen die Strategien zur Durchsetzbarkeit dieser Preisgestaltung beim Auftraggeber bzw. in der Akquisition neuer Kunden.

Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an improve[@]idz.de,
oder rufen Sie uns an unter Tel +49 (0)30.280 98 895

Weiter Informationen zu »Improve Design-Business« im allgemeinen und dem Workshop im speziellen finden Sie unter www.idz.de/improve

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28. März 2008 von admin. Dieser Eintrag wurde publiziert unter Berlin, Existenzgründung, Marketingberatung, Umsatz steigern, Vertriebsberatung, marketing-vertrieb, starthilfe Berlin | wong it! und mit , , , , , , verschlagwortet. ♥ Bookmarke den Beitrag per Permalink. ♥ Um die Kommentare hier zu verfolgen, nutze bitte den RSS-Feed für diesen Beitrag.
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2 Kommentare gefunden zu:
Honorare kalkulieren & Finanzen planen

  1. Was an Kosten für den Steuerberater privat nicht mehr absetzbar ist:

    : Das Ausfüllen der Steuererklärungsformulare

    : Erläuterungen in Tarif- und Veranlagungsfragen

    : Ermittlung von Sonderausgaben

    : Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen

    : Tipps zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen

    : Beratung in Erbschaft- und schenkungsteuerfragen

    : Antworten zu Kinderbetreuungskosten und Kindergeld

    : Hilfe bei der Eigenheimzulage

    : Wenn der Berater in diesen Fällen für seinen Mandanten klagen muß.

    Die Kosten dafür sind Privatsache und also privat zu tragen. Das heißt, wer da nicht alleine durchsieht, muß für diese Dienstleistungen bezahlen, ohne dass er die Kosten geltend machen kann.

  2. Neue Pauschalen für den Eigenverbrauch bei Betrieben aus der Lebensmittelzunft (werden vom Finanzamt bewertet und dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet):

    Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder, Kinder bis 2 Jahre zählen nicht, bis 12 Jahre werden 50% angesetzt. Aktuelle Werte des Bundesfinanzministeriums (Az: IV A 7 – S 1547/0)

    Pauschbeträge für Sachentnahmen 2008

    Das heißt bis 2.895 € können pro Familienmitglied dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden! Wer kann, sollte also den eigenen Laden auch nutzen, angerechnet wird es ohnehin.

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